Der Testamentsvollstrecker ist Verwalter des Nachlasses und vollstreckt als solcher den letzten Willen des Erblassers. Der Testamentsvollstrecker nimmt den Nachlass in Besitz und kann über ihn verfügen. Er begleicht Verbindlichkeiten, erfüllt Vermächtnisse und wacht über die Einhaltung von Auflagen.
Bei einer Erbengemeinschaft betreibt er die Verteilung unter den Erben. Hierzu stellt er einen Teilungsplan auf und hört die Erben an. Hat der Erblasser eine Dauervollstreckung angeordnet, verwaltet der Testamentsvollstrecker den Nachlass über die Abwicklung des Erbfalls hinaus.
Zu den wesentlichen Aufgaben zählen dabei:
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Sicherung des Nachlasses und Sichtung aller Unterlagen
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Erstellung des Nachlassverzeichnisses
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Verwaltung und Verteilung des Nachlasses
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Erfüllung von Auflagen und Vermächtnissen
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Konten- und Grundstücksumschreibungen
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Erstellung und Abgabe der Erbschaftsteuererklärung